Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag Charlie Chaplin
Wir von der Zahnarztpraxis Schweizerhof kümmern uns kompetent um Ihre Zähne, damit sie gesund und schön bleiben.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und heissen Sie herzlich willkommen!
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ZAHN NOTFALL
Notfallnummer 0800 33 66 55 zu bestimmten Öffnungsezeiten
Notfall-Dienst Öffnungszeiten
Mo-Fr 07:30 bis 12:00 13:00 bis 17:00 (am Dienstag Abend bis 21:00 Uhr), jeden zweiten Samstag (ungerade Wochen) von 07:30 bis 11:30 Uhr
Notfallnummer 0800 33 66 55
Was tun bei einem Zahnunfall?
Bei einem Zahnunfall ist überlegtes Handeln wichtig: Bleibende Zähne können bei richtigem Verhalten sehr oft gerettet werden!
1. Ruhe bewahren und überlegt handeln
2. Bei starker Blutung auf Gaze oder Stofftaschentuch beissen, äusserlich Eis auflegen
3. Sofort Zahnarzt oder Zahnklinik aufsuchen – bei jedem Zahnunfall!
Bringen Sie die abgebrochene Zahnteile in einem sauberen Behälter mit, wenn noch vorhanden; idealerweise leicht befeuchtet (z.B. in Milch oder Frischhaltefolie). Versuchen Sie nicht den Zahn zu reinigen. Wenn zur Hand: Versicherungsausweis und Impfschein mitnehmen!
Was passiert während der Notfallbehandlung?
Der Notfallzahnarzt trifft Massnahmen zur Schmerzbehandlung, fertigt Provisorien an oder stillt Blutungen. Die betroffenen Zähne werden untersucht und geprüft (z.B. mit einem Röntgenbild und dem Kältestab), wie stark der Zahn, die Wurzel oder der Nerv verletzt sind. Abgebrochene Zahnstücke werden soweit möglich wieder angeklebt. Gelockerte, verschobene oder hineingeschlagene Zähne werden wieder an ihren Platz gerückt und mit einer Schiene fixiert. Herausgeschlagene bleibende Zähne werden wieder eingesetzt.
Wie gehe ich mit starken Zahnschmerzen um?
Bei starken Zahnschmerzen sollten Sie nicht bis in die Abendstunden zuwarten. Rufen Sie während den Praxisöffnungszeiten an und lassen Sie sich einen Termin geben. Ausserhalb des Tagesdienstes steht Ihnen für die medikamentöse Schmerzbehandlung auch die Notfallapotheke zur Verfügung.
Wie wird die Notfallbehandlung abgerechnet?
Im Notfalldienst wird Barzahlung verlangt. Bei Zahnunfällen übernimmt die Unfallversicherung die Kosten. Nehmen Sie daher Ihren Versicherungsausweis mit. Alle Zahnunfälle sind der Versicherung unverzüglich zu melden. Alle Kosten werden gemäss dem SSO-Tarif der schweizerischen Zahnärztegesellschaft abgerechnet. Am Wochenende sowie in der Nacht wird ein Zuschlag erhoben.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst im Info-Flyer der SSO (PDF) und Info-Plakat der SSO (PDF)